Das duale Hebammenstudium
Das Hebammengesetz regelt die Ausbildung als Studium mit Bachelorgrad und staatlicher Prüfung. Nach § 11 dauert es in Vollzeit mindestens sechs und höchstens acht Semester. Es besteht aus einem berufspraktischen Teil und einem hochschulischen Teil mit jeweils mindestens 2.200 Stunden, zusammen mindestens 4.600 Stunden.
Für den praktischen Teil schließt du einen Vertrag mit einer verantwortlichen Praxiseinrichtung. Sie muss dir nach § 34 vom Beginn des Studiums bis zum Ende des Vertrags eine angemessene monatliche Vergütung zahlen. Wo du studierst, hängt deshalb auch davon ab, welche Klinik dich als Praxispartner aufnimmt.
Wer zugelassen wird
Nach § 10 brauchst du den Abschluss einer mindestens zwölfjährigen allgemeinen Schulausbildung oder eine abgeschlossene Pflegeausbildung, etwa nach dem Krankenpflegegesetz oder dem Pflegeberufegesetz. Dazu kommen Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und ausreichende Deutschkenntnisse. Die Länder können weitere Anforderungen festlegen.
Hast du bereits eine Ausbildung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, erfüllst du die schulische Voraussetzung auch ohne zwölfjährige Schulzeit. Welche Hochschule in deiner Nähe den Studiengang anbietet und mit welchen Kliniken sie zusammenarbeitet, erfährst du direkt bei der Hochschule.
Was für die alte Fachschulausbildung gilt
Die frühere Ausbildung an Hebammenschulen konnte nur noch bis Ende 2022 begonnen werden. Wer sie bis dahin angefangen hat, kann sie nach § 77 bis zum 31. Dezember 2027 nach dem alten Recht abschließen. Erlaubnisse nach dem bis Ende 2019 geltenden Gesetz bleiben nach § 73 unberührt, du musst also nichts neu beantragen.
Die Berufsbezeichnung Hebamme gilt nach § 3 für alle Berufsangehörigen. Die ältere Bezeichnung Entbindungspfleger taucht in Anzeigen trotzdem noch auf, gemeint ist derselbe Beruf.
Erlaubnis und Unterlagen
Nach bestandener staatlicher Prüfung beantragst du die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. § 5 verlangt dafür neben Studium und Prüfung Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die nötigen Deutschkenntnisse. Für die Bewerbung helfen diese Unterlagen:
- Erlaubnisurkunde oder ein Nachweis über den laufenden Antrag
- Bachelorzeugnis und Zeugnis über die staatliche Prüfung
- Nachweise über deine Praxiseinsätze im Studium
- für freiberufliche Arbeit: Mitgliedschaft in einem Verband, der an den Hebammenhilfevertrag bindet, oder Beitritt zum Vertrag
Schreib im Anschreiben, ob du in den Kreißsaal, auf die Wochenbettstation oder in eine Verbindung aus Klinik und freiberuflicher Arbeit willst. Frag nach Einarbeitung und Dienstplan, bevor du zusagst.