Drei Wege in dieselbe Arbeit
Auf dieser Seite stehen Stellen für Hebammen neben vielen Stellen für Ärztinnen und Ärzte in Gynäkologie und Geburtshilfe. Beide Berufe arbeiten im Kreißsaal eng zusammen, stützen sich aber auf unterschiedliche Gesetze und Ausbildungen. Bei Hebammen kommt eine zweite Unterscheidung dazu: angestellt in einer Klinik oder freiberuflich mit eigener Abrechnung bei den Krankenkassen.
| Merkmal | Hebamme in der Klinik | Freiberufliche Hebamme | Arzt in der Geburtshilfe |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Hebammengesetz, Arbeitsvertrag | Hebammengesetz, Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V | Bundesärzteordnung, Weiterbildungsordnung der Kammer |
| Qualifikation | Erlaubnis nach Studium und staatlicher Prüfung | dieselbe Erlaubnis, dazu Bindung an den Vertrag | Approbation, Facharztweiterbildung Frauenheilkunde und Geburtshilfe |
| Arbeitsort | Kreißsaal und Wochenbettstation | Hausbesuche, eigene Räume, hebammengeleitete Einrichtungen | Kreißsaal, Station, OP |
Hebamme in der Klinik
Geburtshilfe ist nach § 4 des Hebammengesetzes Ärztinnen, Ärzten und Hebammen vorbehalten, Notfälle ausgenommen. Das Gesetz zählt dazu die Überwachung des Geburtsvorgangs ab Wehenbeginn, die Hilfe bei der Geburt und die Überwachung des Wochenbettverlaufs. Ärztinnen und Ärzte müssen dafür sorgen, dass bei einer Geburt eine Hebamme hinzugezogen wird.
In der Klinik arbeitest du deshalb im Schichtsystem im Kreißsaal, im Team mit Ärztinnen, Ärzten und Pflege. Anzeigen unter dem Stichwort Kreißsaal oder Wochenbett zeigen dir, auf welchen Bereich ein Haus den Schwerpunkt legt.
Freiberuflich arbeiten
Freiberufliche Hebammen rechnen ihre Leistungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Grundlage ist der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V, den der GKV-Spitzenverband mit den Hebammenverbänden schließt. Er legt fest, welche Leistungen abrechenbar sind, welche Qualitätsanforderungen gelten und wie hoch die Vergütung ist.
Abrechnen darf nur, wer über die Mitgliedschaft in einem Verband an den Vertrag gebunden ist oder ihm beitritt. Der Beitritt über den GKV-Spitzenverband ist kostenlos. Wer abrechnen darf, steht in einer Vertragspartnerliste, aus der ein Teil als Hebammenliste für Versicherte veröffentlicht wird.
Ärztin oder Arzt in der Geburtshilfe
Die Arztstellen auf dieser Seite reichen von der Assistenzärztin bis zum leitenden Oberarzt in Gynäkologie und Geburtshilfe. Voraussetzung ist die Approbation nach der Bundesärzteordnung. Die Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erwirbst du in einer Weiterbildung, deren Zeiten und Inhalte die Weiterbildungsordnung deiner Landesärztekammer festlegt. Im Kreißsaal verantworten Ärztinnen und Ärzte unter anderem die operative Geburtshilfe.