Das ist der Job
Aufgaben
• Vertretung des Faches in Lehre und Forschung
• Leitung der Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe des Klinikums Passau im Rahmen der Krankenversorgung
• Bereitschaft zum Abschluss eines Chefarztvertrages mit dem Klinikum Passau (ab 01.08.2027)
• Wahrnehmung der universitären Aufgaben im Rahmen eines privatrechtlichen Dienstverhältnisses
• Einbindung in die Forschungsschwerpunkte der Fakultät
Anforderungen
Gesucht Wird Eine Persönlichkeit Mit
• Breiter klinischer, wissenschaftlicher und führungsverantwortlicher Erfahrung im Gesamtfach der Frauenheilkunde
• Sehr guten, international sichtbaren wissenschaftlichen Leistungen (Publikationen, Drittmitteleinwerbungen)
• Fundierter klinischer Expertise in Frauenheilkunde und Geburtshilfe
• Erwünscht: Fachlicher Schwerpunkt in gynäkologisch-onkologischer Chirurgie (roboterassistiertes Operationssystem wird am Standort implementiert)
Einstellungsvoraussetzungen (gem.
B. durch:
• Habilitation
• Gleichwertige Leistungen (auch außerhalb des Hochschulbereichs)
• Juniorprofessur
• Leitung einer Nachwuchsgruppe (unter den Voraussetzungen des Art. 98 Abs. 10 Satz 5 BayHIG)
• Ärztliche Approbation
• Facharztanerkennung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
• Von Vorteil: Zusatzweiterbildung in mindestens einem der Schwerpunkte:
• Gynäkologische Onkologie
• Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
• Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
Erforderliche Unterlagen
• Lebenslauf (gerne fotofrei)
• Zeugnisse und Urkunden
• Schriftenverzeichnis mit den 5 wichtigsten Publikationen
• Übersicht über Lehrtätigkeit und Drittmittel
• Operationskatalog
• Lehr- und Forschungskonzept
Hinweise zum Datenschutz: https://www.uni-regensburg.de/datenschutz/
21.08.2026
Darum lohnt es sich
Professur für Gynäkologie und Geburtshilfe (W 3)
In der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen des neu gegründeten Medizincampus Niederbayern eine Professur der Besoldungsgruppe W 3 für Gynäkologie und Geburtshilfe zu besetzen.
Art. 57 Abs. 1 BayHIG)
• Abgeschlossenes Hochschulstudium
• Pädagogische Eignung
• Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch Promotion nachgewiesen
• Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, z.