Pflegefachkraft / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in / Hebamme (m/w/d)

Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH

Das ist der Job

Insgesamt sind wir 1000 Mitarbeitende.

Darum lohnt es sich

Ausgezeichnet als Gesundes Unternehmen unterstützen wir eine gesunde Work-Life-Balance. Unser Team arbeitet hier im Dreischichtbetrieb.

Ihr Profil Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft oder Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Kinderkrankenpfleger/in (m/w/d) Sie haben die Bereitschaft, sich engagiert in den Stationsalltag zum Wohle unserer Wöchnerinnen und Säuglinge einzubringen Sie haben ein sicheres, freundliches und patientenorientiertes Auftreten Sie besitzen eine hohe Offenheit gegenüber neuen Verfahren und Methoden und sind bereit, sich persönlich weiterzuentwickeln Was wir bieten Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten Ein anspruchsvolles Aufgabengebiet Einen modernen und sicheren Arbeitsplatz in einem zukunftsorientierten und familienfreundlichen Klinikum Arbeitsbedingungen und Vergütung gemäß TVöD-K mit den entsprechenden Sozialleistungen Erkennen Sie sich wieder?

Haben Sie Interesse in einem dynamischen und erfolgreichen Team mitzuarbeiten?

Für unsere Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Pflegefachkraft / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in / Hebamme (m/w/d) für unsere Mutter-Kind-Station Das Klinikum Landkreis Tuttlingen ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung mit 300 Betten.

Wir sind kein großer Konzern sondern ein sympathisches Krankenhaus mit kurzen Wegen. Unser Klinikum ist mit dem Zertifikat »Beruf und Familie« ausgezeichnet. Auch unsere klinikeigene Kita unterstützt berufstätige Eltern.

Weitere Leistungen und Angebote finden Sie unter www.klinikum-tut.de Die Mutter-Kind-Station Unsere Mutter-Kind-Station ist eine Station mit 22 Betten sowie einem angegliederten Komfortbereich für die Patientinnen der Gynäkologie und der Geburtshilfe.

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Versorgung und Betreuung unserer Wöchnerinnen und Säuglinge nach dem Verfahren »Babyfreundliches Krankenhaus« der WHO. Dann suchen wir genau Sie! Gerne erörtern wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch eine gemeinsame Perspektive.

Vielfalt und Chancengleichheit sind feste Bestandteile unseres Selbstverständnisses. Wir begrüßen Bewerbungen aller Menschen - unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Haben Sie noch Fragen?

Für erste vertrauliche Informationen steht Ihnen zur Verfügung: Olga Gibert, Pflegedirektorin Tel.: 07461 /97 77400 E-Mail: o.gibert@klinikum-tut.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Bewerben Sie sich gern direkt hier: Jetzt bewerben Mit WhatsApp bewerben

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Wie gefragt ist dieser Beruf?

104 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 104 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 42.500 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Pflegemindestlohn für Pflegefachkräfte

21,03 € / Stunde

Verbindliche Lohnuntergrenze, unabhängig von Tarifbindung.

Quelle: Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung (5. PflegeArbbV) · Stand ab 07/2026

Bezahlung in der Langzeitpflege

Mindestens Tarifniveau

SGB-XI-Einrichtungen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie ihre Pflegekräfte mindestens auf Tarifniveau entlohnen.

Gilt für SGB-XI-Einrichtungen (Langzeitpflege), nicht für Krankenhäuser.

Quelle: § 72 Abs. 3a SGB XI · Stand seit 09/2022

Wie viele Patient:innen pro Pflegekraft

Feste Personaluntergrenzen

Für pflegesensitive Bereiche gelten gesetzliche Untergrenzen je Schicht — z. B. Intensiv 2,5 Patient:innen (Tag) bzw. 3,5 (Nacht), Geriatrie 10 bzw. 20.

Quelle: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) · Stand 2026

Im Ausland ausgebildet?

Für die Arbeit als Pflegefachkraft brauchst du die Anerkennung deiner Ausbildung. Zuständig ist die Anerkennungsstelle deines Bundeslandes; bei Teil-Anerkennung führt ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung zur vollen Anerkennung.

Quelle: Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 40 ff. · Stand 2026

Bereit?

Bewerbung wird direkt an Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH übergeben — kein Konto nötig.

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